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Orthopädie
Rehasport Orthopädie
Orthopädie
Orthopädischer Rehasport für den Muskel und Gelenkapparat.
Puderbach/Horhausen/Altenkirchen
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Rehasport Orthopädie für den Gelenk und Muskelapparat wie auch den Rücken. Durch die Stärkung der Muskulatur können viele Schmerzen vermieden werden.
Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen. mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt.

Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung.

Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:

50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich).