Neurologie
Rehasport Neurologie
Puderbach/Horhausen/Altenkirchen
Rehasport Neurologie berücksichtigt unter anderem Infantile Zerebralparese, organische Hirnschädigung, Polyneuropathie, Querschnittlähmung, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson und viele weitere Bereiche.
Die Neurologie ist die Lehre von den Erkrankungen des Nervensystems. Die Grenze zur Psychiatrie ist teilweise fließend. In Deutschland ist die Neurologie als ein Teilgebiet aus der Inneren Medizin hervorgegangen. Die Organsysteme, die in der Neurologie Berücksichtigung finden. sind das Zentralnervensystem, also Gehirn und Rückenmark, seine Umgebungsstrukturen und blutversorgende Gefäße sowie das periphere Nervensystem einschließlich dessen Verbindungsstrukturen mit den Muskeln sowie die Muskulatur.
Typische Krankheitsbilder die beim Rehasport Neurologie berücksichtigt werden sind Infantile Zerebralparese, organische Hirnschädigung, Polyneuropathie, Querschnittlähmung, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson und viele weitere Bereiche in denen Rehasport zur Anwengung kommt.
Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen. mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt.
Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung.
Meist werden von einem zugelassenen Arzt in diesen Fällen 120 Einheiten in 36 Monaten verordnet.
Typische Krankheitsbilder die beim Rehasport Neurologie berücksichtigt werden sind Infantile Zerebralparese, organische Hirnschädigung, Polyneuropathie, Querschnittlähmung, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson und viele weitere Bereiche in denen Rehasport zur Anwengung kommt.
Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen. mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt.
Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung.
Meist werden von einem zugelassenen Arzt in diesen Fällen 120 Einheiten in 36 Monaten verordnet.
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